Wirtschaftsstrafrecht

Eine erfolgreiche Tätigkeit in Wirtschaftsstrafsachen setzt nicht nur fundierte Kenntnisse des Strafrechts sondern auch Kenntnisse und Erfahrung in alle wirtschaftsnahen Rechtsgebieten, insbesondere im Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Bilanzrecht und Finanzrecht sowie Kenntnisse im Bereich Unternehmensbewertung und Bilanzierung voraus. Wir gehören zu den wenigen Kanzleien, die diese Know-how Kombination in einer flexiblen und effizienten Struktur anbieten.